Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Enjoygolf Sport S.L.U.


Sonderbedingungen für Online-Buchungen:

Ihr Vertragspartner für Onlinebuchungen über diese Plattform ist:

Enjoygolf Sport S.L.U.
Avenida Puntiró, Solar 106 B
Buzon 7
07198 Puntiró
Spanien

ES-B57267783

E-Mail: info@germangolfacademy.de
Tel. +34 871 180 219 (Spanien)
Tel. +49 2591 253 206-1 (Deutschland)

Alle übertragenen Daten, insbesondere auch Konto- und Kreditkartendaten, werden ausschließlich per SSL verschlüsselt übertragen. Die Adress- und Buchungsdaten werden ausschließlich auf unseren eigenen Systemen gespeichert und verarbeitet. Kreditkartendaten werden nur zu unserem Zahlungsabwickler, Wirecard Bank, übermittelt und nicht auf unseren Systemen gespeichert. Alle Daten werden nur zur Abwicklung der Buchung und für Kundeninformationen der Enjoygolf Sport S.L.U. verwendet. Die Daten werden nicht an dritte weitergegeben.

Bei Zahlung per Kreditkarte wird zunächst die Kursgebühr von Ihrem Kreditkartenkonto reserviert (authorisation). Erst wenn die Buchung von unseren Mitarbeitern aufgenommen wird und Sie die Buchungsbestätigung erhalten, wird der Betrag abgebucht. Auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint der Belegtext "German Golf Academy".

Bei Online-Buchungen über das Internet wird eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail mit allen Buchungsdaten (Adresse des Kunden, gebuchter Golfkurs, Zahlungsinformationen) erstellt. Diese Empfangsbestätigung dient lediglich der Kontrolle der übermittelten Daten. Bei Rückfragen zu Ihrer Buchung geben Sie bitte immer die auf der Bestätigung vermerkte Buchungsnummer an.

Innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen wird Ihnen eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Anfragen per E-Mail oder über unser Kontaktformular werden ebenfalls innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen beantwortet.

Golfkurse und touristische Leistungen

§ 1 Buchungsbedingungen

Alle Buchungen werden auf der Grundlage der nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" getätigt. Mit Buchung per Internetformular oder Mail, per Telefon oder per Fax erklären Sie sich mit den "AGB" einverstanden.

Grundlage des Vertrages ist der beschriebene Leistungsumfang der jeweiligen Golfkurse.
Die Anmeldung ist erst mit Erhalt einer Kurs-/ Buchungsbestätigung verbindlich.
Die Enjoygolf Sport S.L.U.  behält sich Änderungen der Kurszeiten, Unterrichtsorte (innerhalb des jeweiligen Landes/Region) und Kurstermine auf Grund nicht vorhersehbarer Ereignisse vor.

Um ein entspanntes Üben und Spielen zu gewährleisten, kann der Unterricht auf verschiedenen Golfplätzen stattfinden, dies wird vom Golfpro vor Ort entschieden.

Die Enjoygolf Sport S.L.U. ist kein Reiseveranstalter und trägt für die Reiseabwicklung keinerlei Haftung. Die Reservierung erfolgt im Namen, Auftrag und auf Abrechnung des aufgeführten Hotels bzw. von Dertour. Verantwortlich für die Leistung, die der Kunde gebucht hat, sind die Hotels bzw. Dertour.

§ 2 Zahlungsbedingungen:

Buchung nur Golfkurs:

Nach erfolgter Buchung und Erhalt der Buchungsbestätigung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 50% der gesamten Rechnungssumme. Den Restbetrag überweisen Sie bitte unaufgefordert bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. 

Bei Buchungen unter 14 Tage vor Kursbeginn bitten wir um komplette Bezahlung der Auftragssumme bei Erhalt der Buchungsbestätigung.


Buchung Kombipaket (Kurs und Hotel):

Nach erfolgter Buchung und Erhalt der Buchungsbestätigung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 40% der gesamten Rechnungssumme. Den Restbetrag überweisen Sie bitte unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. 


Bei Buchungen unter 30 Tage vor Reisebeginn bitten wir um komplette Bezahlung der Auftragssumme bei Erhalt der Buchungsbestätigung.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten zu belasten.


Alle Preise verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 3 Umbuchung 

Sollten auf Ihren Wunsch nach Buchung des Kombipaketes Änderungen vorgenommen werden, so fallen pro Änderung Kosten an, je nach Höhe des Aufwands, mind. jedoch 25,00 Euro pro Änderung. Umbuchungen nur möglich bei Kombipaketen bis 30 Tage vor Reiseantritt und Golfkurse bis 14 Tage vor Kursbeginn.

 

§ 4  Rücktrittsregelung

Sie können jederzeit von Ihrer Buchung zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass für Umbuchungen und Stornierungen Gebühren anfallen können.

 

Nur Golfkurse:

Wird ein Golfkurs bzw. Golf-Einzelunterricht innerhalb von 14 Tagen bis 24h vor Kursbeginn gebucht, so ist diese Buchung verbindlich und kann nicht mehr kostenfrei storniert werden (siehe unten).

Für Stornierungen von Golfkursen bis 15 Tag vor Kursbeginn fallen keine Gebühren an.

Für Stornierungen von Golfkursen von 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn verfallen 70% der gesamten Auftragssumme.

Für Stornierungen von Golfkursen ab dem 1. Kurstag und bei „no show“ fallen 100% Stornokosten an. 

Aufgrund von schlechtem Wetter oder Regen können keine Stornierungen akzeptiert werden.

 Bei Ausfall von Unterrichtsstunden auf Grund der Wetterverhältnisse (Golfplatz gesperrt) werden diese Stunden an den anderen Kurstagen nach Möglichkeit nachgeholt, eine Teil-Rückerstattung ist nicht möglich.

 

Kombipakete:

Wird ein Kombi-Paket (Golfkurs und Hotel) gebucht, so ist diese Buchung verbindlich und kann nicht mehr kostenfrei storniert werden (siehe unten).

Für Stornierungen von Kombi-Paketen (Golfkurs und Hotel) Buchung bis 31 Tage vor Reisebeginn fallen 30% des gesamt Betrages als Stornokosten an.

Für Stornierungen von Kombi-Paketen (Golfkurs und Hotel) von 30 Tagen bis 15 Tage vor Reisebeginn fallen 80% des gesamt Betrages als Stornokosten an. 

Für Stornierungen von Kombi-Paketen (Golfkurs und Hotel) von 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn fallen 100% des gesamt Betrages als Stornokosten an. 

Für Stornierungen von Kombi-Paketen ab dem 1. Reisetag und „no show“ fallen ebenfalls 100% Stornokosten an.

Haben Sie bereits bezahlt und stornieren fristgerecht, so wird der Betrag zurück bezahlt.

 

§ 5  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen die Ihnen ordnungsgemäß reserviert wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 

 

§ 6  Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Enjoygolf Sport S.L.U. ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Eine solche Änderung wird dem Kunden schriftlich bekannt gegeben oder elektronisch übermittelt, wenn diese Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf elektronischem Weg innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung Widerspruch erhebt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Golfclubmitgliedschaften

§ 1 Allgemein

Die Enjoygolf Sport S.L.U. vermittelt Golfclubmitgliedschaften.

Zum einen in Golfclubs, die Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. (DGV) sind zum anderen eine Golfclub-Mitgliedschaft  im "Deutschen Golfclub Mallorca (DEGOMA)".

Die Enjoygolf Sport S.L.U. übernimmt im Namen ihrer Kunden die Anmeldung in dem ausgewählten Golfclub.

Die Verwaltung des Handicaps wird vom jeweiligen Partner-Golfclub übernommen.

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Leistungen der Enjoygolf Sport S.L.U., die für alle Vermittlung von Golfclubmitgliedschaften gelten.

 

§ 2 Mitgliedschaft in einem dem deutschen Golfverband (DGV) angehörendem Golfclub

§ 2.1 - Golf-Gastmitgliedschaft in einem deutschen Golfclub

Golf-Gastmitgliedschaft ist eine Mitgliedschaft in einem deutschen Golfclub, der mindestens 120 Kilometer vom Wohnsitz des Mitgliedes entfernt liegt. Die Golf-Gastmitgliedschaft begründet ein Spielrecht auf dem Platz des Partner-Golfclubs nur gegen Greenfee.

• Die Golf-Gastmitgliedschaft enthält folgende Leistungen des Golfclubs:

• Aufnahme des Golfers als offizielles Gastmitglied im Golfclub gemäß den Regelungen des Golfclubs,

• Beantragung des DGV-Golfclubausweises (inklusive aller entstehenden Gebühren) für das   vermittelte Gastmitglied,

• Versand eines Vorgabenstammblattes sowie eines Golfclub-Ausweises an das Gastmitglied,

• Handicap-Verwaltung des Gastmitgliedes.

 

§ 2.2 -  Erwerb und Verlust der Mitgliedskarte

Wer Mitglied im deutschen Partner-Golfclub der Enjoygolf Sport S.L.U. werden möchte, füllt die Beitrittserklärung vorschriftsmäßig aus und schickt sie an das Sekretariat der Enjoygolf Sport S.L.U.. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

 

Die Mitgliedskarte berechtigt zur Inanspruchnahme der vom Golfclub angebotenen Dienstleistungen. Die Dienstleistungen sind seitens des Golfclubs aufgrund der den Strukturen des Golfsports und der Golfanlagenbetreiber veränderbar und können deshalb nicht auf Dauer fest bestimmt werden.

 

Die Mitgliedskarte wird einmal jährlich ausgestellt, auch wenn sich das Spielniveau im Laufe des Jahres ändert. Der Golfclub  verpflichtet sich, die Handicaps seiner Mitglieder zu führen.

Bei Verlust des Mitgliedsausweises kann kostenpflichtig ein neuer Ausweis bestellt werden.

 

§ 2.3 - Leistungen der Enjoygolf Sport S.L.U.

Mit Vertragsabschluss beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die Enjoygolf Sport S.L.U., nach Maßgabe der von dem/den Kunden getroffenen Auswahl der Mitgliedschaft(en) die gewünschte Mitgliedschaft in dem im Angebot bezeichneten Partner-Golfclub, der Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. (DGV) ist, im Namen und auf  Rechnung des/der Kunden als Golf-Gastmitglied zu beantragen und abzuschließen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihre  Anmeldung in einem Partner-Golfclub erst nach vollständiger Bezahlung der von der Enjoygolf Sport S.L.U. bei Angebotsabgabe gestellten Rechnung erfolgt, damit sichergestellt ist, dass die darin enthaltene Mitgliedsgebühr(en) bei Aufnahme des/der Kunden als Gastmitglied(er) in dem ausgewählten Partner-Golfclub auch unverzüglich beglichen werden können. 

Die Enjoygolf Sport S.L.U. vereinnahmt den fälligen Golfclub-Mitgliedsbeitrag für den jeweiligen Partner-Golfclub von dem/den Kunden und leitet diesen ohne Abzüge an den Partner-Golfclub weiter. Gläubiger des Golfclubbeitrages ist der Partner-Golfclub. Leistungserbringer und Vertragspartner der Gastmitglieder für die Golfclubmitgliedschaften sind alleine die Partner-Golfclubs der Enjoygolf Sport S.L.U.. Enjoygolf Sport S.L.U. agiert nur als Vermittler der Golfclubmitgliedschaften und übernimmt mithin keine Haftung für die vom Partner-Golfclub zu erbringenden Leistungen.

 

§ 2.4 - Preise/ Gebühren

Die auf unseren Internetseiten angegebenen Preise für die Golf-Gastmitgliedschaften gelten jeweils pro Person und Kalenderjahr und beinhalten den Golfclub-Beitrag sowie sämtliche weiteren Kosten für die Vermittlung der Mitgliedschaft durch die Enjoygolf Sport S.L.U..

Die Vermittlungsgebühr kann im Falle einer Steigerung der allgemeinen Kosten in entsprechendem Umfang erhöht werden. Die Gebührenerhöhung kann nur mit schriftlicher Vorankündigung von mindestsens 4 Wochen zum Beginn eines Kalenderjahrs erfolgen und bezieht sich immer auf die Verlängerungskonditionen ab dem zweiten Kalenderjahr des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht bei einer Gebühren Erhöhung von mehr als 10 % ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Ankündigung der Gebühren Erhöhung schriftlich gegenüber der Enjoygolf Sport S.L.U. erklärt werden muss. Andernfalls gilt die Gebühren Erhöhung als vom Kunden anerkannt. Der Kunde wird hierauf bei Ankündigung einer Gebühren Erhöhung nochmals gesondert hingewiesen.

 

§ 2.5  - Die Spielberechtigten und Ihre Pflichten

Der Spielberechtigte ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfanlage über die nachstehenden Regelungen zu informieren sowie im Übrigen die im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen und Sorgfaltspflichten uneingeschränkt einzuhalten. Insbesondere hat der Spielberechtigte folgendes zu beachten:

• Einhaltung der Golfetikette entsprechend der jeweils gültigen Vorgaben vom DGV (Deutscher Golfverband)

• Einhaltung der Haus- und Spielordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, die bei Abschluss des Spielrechtsvertrages
        übergeben sowie am Service-Center ausgehängt wird

• Die Beachtung der Offiziellen Golfregeln sowie der Spiel- und Wettspielordnung des DGV

• Die jeweils an der Rezeption oder auf dem Golfplatz bekanntgegebenen Hinweise zu vorübergehenden
        Platzregelungen, etwa infolge von Platzarbeiten oder besonderen Pflegemaßnahmen sowie Sorgfalts- und
        Sicherheitspflichten gegenüber anderen Spielern und Passanten auf öffentlichen Wegen

• Zahlung der nach Maßgabe des jeweiligen Golfclubs zu entrichtenden Spielgebühr (Greenfee) gemäß den jeweils
        gültigen Bedingungen des Golfclubs.

Unbeschadet der vom Golfclub abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Spielberechtigte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

 

§ 2.6 - Dauer der Spielberechtigung, Verlängerung und Kündigung

Der Spielberechtigungsvertrag kommt durch Annahme des Antrags durch den Golfclub zustande. Der Golfclub ist nicht verpflichtet, einem Antrag auf Abschluss eines Spielberechtigungsvertrages stattzugeben. Der Vertrag für die Spielberechtigung läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den dann aktuell gültigen Konditionen, sofern er nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Jahresende von einer der beiden Parteien schriftlich zum Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird.

Im Übrigen kann der Vertrag vor Ablauf der Dauer, von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Golfclub liegt insbesondere dann vor, wenn…..

• der Spielberechtigte seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, von dem Golfclub oder der
        Enjoygolf Sport S.L.U. diesbezüglich einmal gemahnt worden ist, ihm ein vorläufiges Nutzungsverbot erteilt wurde
        und nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der zweiten Mahnung der Zahlungseingang bei dem
        Golfclub erfolgt ist

• der Spielberechtigte trotz schriftlicher Abmahnung durch den Golfclub gegen die gültigen Spiel-, Platz- oder
        Hausordnungen des Golfclubs wiederholt verstoßen hat

• die Aufrechterhaltung des Golfspielbetriebs des Golfclubs unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zumutbar
        ist oder aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Golfclubs liegen, dauernd unmöglich wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung erfolgt keine, auch keine anteilige Erstattung der bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer sonst zu entrichtenden Nutzungsgebühren. Dies gilt nicht für eine fristlose Kündigung aufgrund einer Beendigung des Golfspielbetriebs des Golfclubs aus Gründen, die die Wirtschaftlichkeit des Golfclubs betreffen. 

 

§ 2.7 - Laufzeit des Vertrages und Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit der Enjoygolf Sport S.L.U. und der Golf-Gastmitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, sofern keine der beiden Parteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigt (Stichtag ist der 30.09. eines jeden Jahres, maßgeblich ist stets das Datum des Eingangs der Kündigung bei der Enjoygolf Sport S.L.U.). Kündigungen der Golf-Gastmitgliedschaft sind stets gegenüber der Enjoygolf Sport S.L.U. zu erklären, die von beiden Parteien als Empfangsvertreter - unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung - benannt ist. Die Enjoygolf Sport S.L.U. wird eine Kündigung durch den Partner-Golfclub unverzüglich, spätestens innerhalb einer Bearbeitungszeit von 21 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist, an den Kunden weiterleiten. Die Beendigung des Vermittlungsvertrages mit der Enjoygolf Sport S.L.U. führt stets zur Beendigung der Golf-Gastmitgliedschaft und umgekehrt.

Bei Nichtbezahlung der jährlichen Mitgliedschaftsgebühren spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, insbesondere auch infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann die Enjoygolf Sport S.L.U. dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen, nach deren Ablauf die Enjoygolf Sport S.L.U. zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist. 

 

§ 2.8 - Wechsel des Golfclubs 

Der Kunde bleibt dem Golfclub für die gesamte Dauer seines Vertragsverhältnisses angeschlossen, außer er teilt der Enjoygolf Sport S.L.U. einen ausdrücklichen Wechselwunsch bis spätestens 30. September eines jeden Jahres für die kommende Saison mit oder der Partner-Golfclub kündigt die Gast-Mitgliedschaft gemäß § 2.7. In beiden Fällen wird die Enjoygolf Sport S.L.U. dem Kunden ein Angebot zur Vermittlung in einen neuen Partner-Golfclub unterbreiten.

 

 

§ 3 - Golfclub-Mitgliedschaft im Deutschen Golfclub Mallorca (DEGOMA)

§ 3.1 - Die Golfclub-Mitgliedschaft enthält folgende Leistungen:

• Aufnahme als offizielles Gastmitglied im Golfclub gemäß den Regelungen des  Golfclubs

• Beantragung des Golfclubausweises

• Versand eines Golfclub-Ausweises an das Gastmitglied

• Handicap Verwaltung des Gastmitgliedes

 

§ 3.2 - Erwerb und Verlust der Mitgliedskarte:

Wer Mitglied bei DEGOMA werden möchte, füllt die Beitrittserklärung vorschriftsmäßig aus und schickt sie an das Sekretariat der Enjoygolf Sport S.L.U.. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. 

 

Die Mitgliedskarte berechtigt zur Inanspruchnahme der von DEGOMA angebotenen Dienstleistungen. Die Dienstleistungen    sind seitens DEGOMA aufgrund der den Strukturen des Golfsports und der Golfanlagenbetreiber veränderbar und können    deshalb nicht auf Dauer fest bestimmt werden. DEGOMA kann nicht garantieren, dass auf jedem Golfplatz gespielt werden    kann. Dies hängt im Einzelnen vom Golfclub vor Ort ab.

 

Die Mitgliedskarte wird einmal jährlich ausgestellt, auch wenn sich das Spielniveau im Laufe des Jahres ändert. DEGOMA    verpflichtet sich, die Handicaps ihrer Mitglieder zu führen. Die Exakt Handicaps sind für jedes Mitglied auf seinem persönlichen Stammblatt auf den Internetseiten von DEGOMA nach Passwort-Eingabe ersichtlich.

 

§ 3.3 - Rechte und Pflichten

Bei der Benutzung von Golfplätzen verpflichtet sich der Spielberechtigte, die interne Haus- und Platzordnung des jeweiligen Golfclubs sorgfältig zu beachten und einzuhalten und die dort entstehenden Gebühren zu zahlen. Jedes Mitglied von DEGOMA muss die Etikette und die Regeln des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews, sowie die lokalen Reglements und Regeln, wo er als Gast spielt oder trainiert, respektieren. Der Spielberechtigte achtet ebenfalls auf korrekte Bekleidung.

 

Der Spielberechtigte haftet für die durch sein Verschulden eingetretenen Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Golfanlagen oder den von ihm benutzten Golfplätzen und dem Übungsgelände entstehen. Für die Einhaltung der vorgenannten allgemeinen und vertraglichen Bestimmungen von minderjährigen Vertragspartnern haften - neben der Haftung aus Gesichtspunkt der Aufsichtspflichtverletzung - deren gesetzliche Vertreter. In allen Golfclubs müssen stets die Etikette, die Platzregeln und etwaige Sonderregeln strikt beachtet werden.

 

Die Vereinbarung zwischen Golfplätzen und DEGOMA ist zeitbegrenzt. DEGOMA haftet gegenüber dem Mitglied deshalb nicht für die Beendigung oder Unterbrechung der Spielmöglichkeiten. Es wird empfohlen, sich vor einem Spiel telefonisch beim jeweiligen Club-Sekretariat über die Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten zu erkundigen, da jeder Golfclub Hoheitsrecht besitzt.

 

§ 3.4 - Beiträge und Aufnahmegebühr

Der vereinbarte Jahresbeitrag inkl. einer Einmaligen Aufnahmegebühr ist bei Aufnahme zu zahlen. Die Höhe der Beiträge wird von DEGOMA festgelegt. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

Wenn keine schriftliche Sondervereinbarung vorliegt, gilt eine feste Mindestlaufzeit des Vertrages bis zum Ende des ersten Jahres (Kalenderjahres). Ausnahme hierzu bilden Verträge, die ab dem 01.09. des Kalenderjahres bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres geschlossen wurden. Der Vertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar (spätestens am 30. September). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund.

 

§ 3.5 - Beendigung der Mitgliedschaft

Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages ist für DEGOMA insbesondere ein wiederholter Verstoß gegen die anerkannten Regeln des Golfplatzes. Sollte ein Mitglied trotz Abmahnung gegen die Regeln und guten Sitten verstoßen und dies zum Nachteil des jeweiligen Clubs gereichen, so hat DEGOMA das Recht, dass Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Karte darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Wurde der Vertrag seitens DEGOMA außerordentlich gekündigt, so steht dem Vertragspartner kein Recht zur Rückforderung eines Jahresbeitrag oder Teilbetrages hiervon zu.

 

Schadensersatzansprüche gegen DEGOMA sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Anspruch auf Schadenersatz aufgrund der Nutzung von Golfplätzen, Übungsgelände und zugehörigen Einrichtungen, insbesondere von anderen Benutzern der Golfsportanlagen verursacht, besteht gegenüber DEGOMA nicht.

 

§ 3.6 - Vertraulichkeit und Datenschutz

Die im Aufnahmeantrag gemachten Angaben des Vertragspartners, sowie Scorekarten von gespielten Runden, und    andere Informationen in Verbindung mit der Ausübung des Golfsportes werden vom DEGOMA EDV-mäßig verarbeitet.Mit der Speicherung der persönlichen Daten erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich einverstanden. Sie werden nicht für andere Zwecke genutzt oder an Fremde weitergegeben, andererseits bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 3.7 - Haftung

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er für den von ihm beantragten Mitgliedszeitraum im Besitz einer    gültigen Privat-Haftpflichtversicherung ist und die dafür entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß und fristgemäß bezahlt    hat. DEGOMA übernimmt keine Haftung bei eventuell aufgetretenen oder verursachten Schäden.

 

 § 3.8 - Änderungen der Vertragsgrundlagen

Jede Änderung dieses Vertrages mit DEGOMA bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auch eine Vereinbarung hierüber.

§ 4 - Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Alle Parteien vereinbaren vielmehr anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine wirksame Regelung, die der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt und mit dem übereinstimmt, was dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verzichten beide Parteien auf Ihren ordentlichen Gerichtsstand und unterwerfen sich der Schiedsgerichtsbarkeit der Anwaltskammer der Balearen. Beide Parteien unterwerfen sich dem Urteil und der Vollstreckung dieser Kammer. Der zuständige Schiedsrichter wird durch den Dekan der Anwaltskammer ernannt.

 

§ 5 - Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht und deren Folgen: 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Enjoygolf Sport S.L.U., Avenida Puntiró, Solar 106B, Buzon 7, 07198 Puntiró, Spanien oder per Mail an info@germangolfacademy.de.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit dem Empfang.

 

§ 6 - Datenschutz

Die Daten der Kunden werden nach den allgemein gültigen Bestimmungen verwendet. Hiernach darf die Enjoygolf Sport S.L.U. insbesondere personenbezogene Daten verwenden, soweit diese zur Vertragsbegründung und Vertragsausgestaltung, Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich ist.

Der Kunde stellt der Enjoygolf Sport S.L.U. in dem Antragsformular zur Vermittlung einer Golf-Gastmitgliedschaft verschiedene Daten zur Verfügung. Der Kunde beauftragt und ermächtigt die Enjoygolf Sport S.L.U. durch das Ausfüllen und Übermitteln des Online-Aufnahmeantrages oder die Übersendung dieser Daten per E-Mail, Fax oder per Post, seine Daten für Zwecke der Vertragsbegründung und -durchführung zu speichern und zu nutzen und diese Daten zur Begründung einer Golf-Gastmitgliedschaft einem Partner-Golfclub der Enjoygolf Sport S.L.U. zur Verfügung zu stellen.


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